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timeveo.Rechtliches & Vertrauen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Nutzungsvertrag zwischen Timeveo und deinem Betrieb.

Version 1.0Stand: 20. August 2026PDF

Die deutsche Fassung ist maßgeblich.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung der Software Timeveo zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) durch roblens Media (nachfolgend „Timeveo“) an den Kunden. Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher.

1.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Registrierungsvorgang abschließt und Timeveo das Konto bereitstellt. Mit dem Abschluss der Registrierung bestätigt der Kunde, diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag gelesen zu haben und zu akzeptieren.

1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Timeveo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungsgegenstand

2.1 Timeveo stellt dem Kunden eine mandantenfähige Anwendung zur Terminbuchung und Betriebsverwaltung bereit. Der Funktionsumfang umfasst je nach gebuchtem Tarif insbesondere Online-Terminbuchung, Kalender- und Personalplanung, Kundenverwaltung, Benachrichtigungen per E-Mail und SMS, Kassen- und Zahlungsfunktionen sowie Auswertungen.

2.2 Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang ist die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2.3 Timeveo entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter. Funktionen können ergänzt, verändert oder ersetzt werden, solange der vertragsgemäße Nutzen für den Kunden erhalten bleibt. Eine wesentliche Einschränkung des Funktionsumfangs kündigt Timeveo mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; in diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

2.4 Timeveo schuldet die Bereitstellung der Software, nicht einen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird kein bestimmtes Buchungsaufkommen und keine bestimmte Auslastung geschuldet.

2.5 Die Anbindung an Dienste Dritter, etwa Zahlungsdienstleister, Anbieter technischer Sicherheitseinrichtungen oder Nachrichtendienste, setzt einen eigenen Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Anbieter voraus. Für deren Verfügbarkeit und Leistungen haftet Timeveo nicht.

3. Registrierung und Konto

3.1 Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält sie aktuell, insbesondere die Kontakt- und Rechnungsdaten.

3.2 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht eines unbefugten Zugriffs, informiert der Kunde Timeveo unverzüglich. Timeveo empfiehlt die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung.

3.3 Der Kunde legt Konten für seine Mitarbeitenden selbst an und vergibt deren Berechtigungen. Handlungen dieser Konten sind dem Kunden zuzurechnen.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde nutzt die Anwendung nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er stellt sicher, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

4.2 Der Kunde ist für seine kundengerichteten Rechtstexte selbst verantwortlich, insbesondere für die Datenschutzerklärung seiner Buchungsseite sowie für Storno- und Nichterscheinen-Regelungen. Die Aufteilung der Verantwortlichkeiten erläutert die Seite Verantwortlichkeiten.

4.3 Der Kunde verantwortet die Rechtsgrundlage für den Versand von Werbenachrichten an seine Kundinnen und Kunden, insbesondere die Anforderungen des § 7 UWG. Timeveo stellt lediglich die technischen Mittel und eine Einwilligungsverwaltung bereit.

4.4 Setzt der Kunde die Kassenfunktionen ein, verantwortet er die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, insbesondere nach KassenSichV, AO und GoBD, einschließlich der Mitteilung der eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme an das Finanzamt und der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Kassendaten. Timeveo stellt die technische Anbindung an eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung sowie die Exportfunktion nach DSFinV-K bereit.

4.5 Untersagt sind insbesondere der Versand unerbetener Werbung über die Anwendung, das Umgehen oder Testen von Sicherheitsmaßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung, das automatisierte Auslesen von Inhalten in einem Umfang, der den Betrieb beeinträchtigt, sowie das Zurückentwickeln der Software außerhalb der gesetzlich zwingenden Grenzen der §§ 69d, 69e UrhG.

4.6 Der Kunde stellt Timeveo von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer 4 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

5. Entgelte und Abrechnung

5.1 Es gelten die Preise des gebuchten Tarifs. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum, monatlich oder jährlich. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

5.3 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Timeveo nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist den Zugang zur Anwendung sperren. Die Zahlungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen. Gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt.

5.4 Timeveo kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums ändern. Die Ankündigung erfolgt in Textform. Erhöht sich der Preis, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zu diesem Zeitpunkt kündigen.

5.5 Kosten, die dem Kunden bei Dritten entstehen, etwa Transaktionsgebühren der Zahlungsdienstleister, Entgelte für SMS-Versand oder für die technische Sicherheitseinrichtung, trägt der Kunde unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter.

6. Verfügbarkeit und Support

6.1 Timeveo stellt die Anwendung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bereit. Ein bestimmtes Service Level ist derzeit nicht vereinbart; ein solches kann gesondert vereinbart werden.

6.2 Geplante Wartungsarbeiten kündigt Timeveo, soweit möglich, vorher an und legt sie möglichst in nutzungsschwache Zeiten. Zeiten, in denen die Anwendung aus Gründen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Timeveo nicht erreichbar ist, etwa durch Störungen des Internets oder höhere Gewalt, gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.

6.3 Support leistet Timeveo per E-Mail in deutscher und englischer Sprache an Werktagen.

7. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

7.1 Soweit Timeveo personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit dem Abschluss der Registrierung in Textform einbezogen.

7.2 Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in der Subunternehmerliste genannten Unterauftragsverarbeiter. Änderungen kündigt Timeveo nach Maßgabe des AVV an.

7.3 Für die Verarbeitungen, die Timeveo in eigener Verantwortung vornimmt, gilt die Datenschutzerklärung.

8. Rechte an der Software und an den Daten

8.1 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Anwendung bestimmungsgemäß zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere am Quellcode, werden nicht eingeräumt.

8.2 Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben seine Daten. Timeveo nutzt sie ausschließlich, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen.

8.3 Timeveo darf anonymisierte, nicht auf den Kunden oder einzelne Personen rückführbare Kennzahlen zur Verbesserung und Absicherung des Dienstes auswerten.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum.

9.2 Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform; die Kündigung über die Kontoverwaltung genügt.

9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für Timeveo liegt insbesondere vor bei einer erheblichen Verletzung der Pflichten aus Ziffer 4, die trotz Abmahnung nicht abgestellt wird, sowie bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Abrechnungszeiträumen.

9.4 Bei einer erheblichen und akuten Gefährdung des Betriebs oder der Daten anderer Kunden kann Timeveo den Zugang mit sofortiger Wirkung sperren und den Kunden unverzüglich informieren.

10. Datenexport und Löschung bei Vertragsende

10.1 Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktionen der Anwendung ausleiten.

10.2 Nach Vertragsende bleibt der Datenexport für 30 Tage möglich. Danach löscht Timeveo die Daten nach Maßgabe von Ziffer 11 des AVV.

10.3 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Insbesondere Kassen-, Rechnungs- und Buchungsdaten, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen, werden erst nach Ablauf dieser Fristen gelöscht und bis dahin in der Verarbeitung eingeschränkt.

11. Haftung

11.1 Timeveo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Timeveo nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11.3 Für den Verlust von Daten haftet Timeveo im Rahmen von Ziffer 11.2 nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

11.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

11.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Timeveo.

12. Änderungen dieser AGB

12.1 Timeveo kann diese AGB ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an geänderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

12.2 Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge weist Timeveo in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

12.3 Ersetzte Fassungen bleiben im Archiv abrufbar.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Timeveo, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.3 Timeveo ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13.5 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information; im Zweifel gilt die deutsche Fassung.

Version 1.0, gültig ab 20. August 2026.